EMV – Elektromagnetische Verträglichkeit

Die Abkürzung EMV steht für Elektromagnetische Verträglichkeit und bezeichnet die Fähigkeit technischer Geräte selbst keine beabsichtigten oder unbeabsichtigten elektrischen oder elektromagnetischen Impulse/Effekte auszusenden, welche wiederum andere technische Geräte beeinflussen bzw. stören könnten. Besonders wichtig: Die EMV muss unabhängig von der Inbetriebnahme des Geräts gewährleistet sein. Dementsprechend darf eine ausgeschaltete Maschine ebenso wenig Störeffekte bei einem anderen Gerät verursachen, wie eine laufende Maschine. Die Elektromagnetische Verträglichkeit ist per Definition zudem ein wechselseitiges Charakteristikum. Das bedeutet, dass die EMV nicht nur das aktive Beeinflussen, sondern überdies das passive Beinflusstwerden ausschließt. Ein technisches Gerät verfügt demnach genau dann über Elektromagnetische Verträglichkeit, wenn es andere Geräte nicht beeinflusst oder sich selbst beeinflussen lässt.

Mithilfe verschiedener Prüfverfahren in punkto EMV sollen gewollte oder ungewollte Beeinflussungen zwischen technischen Geräten verhindert werden. Dies ist notwendig, um die Funktionalität von Maschinen langfristig gewährleisten zu können und Defekte zu verhindern. Darüber hinaus spielt der rechtliche Aspekt eine wesentliche Rolle: Durch die Beeinflussung von technischen Geräten und Einrichtungen können bei fehlender Elektromagnetischer Verträglichkeit große Schäden entstehen. So können elektromagnetische Effekte beispielsweise dafür verantwortlich sein, dass sich im Fernsehgerät der Rauschanteil erhöht oder die Elektronik des Geräts komplett ausfällt. Auch beim Luftverkehr sind elektromagnetische Wellen unter Umständen problematisch, weshalb die Elektromagnetische Verträglichkeit gesichert werden muss. Dies ist auch der Grund, warum in den meisten Flugzeugen kein Mobiltelefon außerhalb des Flugmodus verwendet werden darf. Weitere Beispiele können im industriellen Anlagen- und Maschinenbau gefunden werden, wo in der Regel zahlreiche unterschiedliche technische Geräte mit einer hohen Leistung parallel in Benutzung sind. Um hier effizient und sicher arbeiten zu können, muss die EMV der einzelnen Geräte unbedingt gewährleistet sein.

Gesetzliche Bestimmungen zur EMV

In Deutschland gilt das 2016 neu gefasste Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz, welches sich auf Betriebsmittel bezieht, die entweder selbst als Verursacher elektromagnetischer Störungen angesehen oder die durch elektromagnetische Störungen anderer Verursacher beeinflusst werden können. Mit Ausnahme einiger Geräte, beispielsweise von luftfahrt- oder militärtechnischen Anlagen, kommt das Gesetz flächendeckend zur Anwendung. Der Hersteller des jeweiligen Geräts, bzw. derjenige, der das Gerät in den Handel bringt, hat die Erfüllung des Gesetzes zur EMV sicherzustellen. Dies geschieht in der Regel über verschiedene Prüf- und Nachweisverfahren. Diverse Gerätenormen mit jeweils zugeordnetem Thema sind hierfür im Umlauf. So beschäftigt sich beispielsweise die Fachgrundnorm EN 61000-6-4:2007 + A1:2011 mit der Störaussendung für Industriebereiche.

EMV- Elektromagnetische Verträglichkeit